Personenbeförderer für Krankentransporte (m/w/d)
für die Regionen Graz, Graz-Umgebung, Leibnitz und Deutschlandsberg
Unsere Anforderungen an Sie:
· Notwendige Lenkberechtigungen - siehe nachfolgend
· Bereitschaft für Wochenenddienste
· Ortskenntnisse in der jeweiligen Region
· Einwandfreies Deutsch sowie Englischgrundkenntnisse von Vorteil
· Dienstleistungsorientiertes Arbeiten
· Eigenes Fahrzeug zum Erreichen des Dienstortes
Unser Angebot an Sie:
· Entlohnung über KV, Prämienmodelle und Möglichkeiten Umsatzprämien zu erhalten
· Sicherer Arbeitsplatz
· Modernste Mercedes Fahrzeuge - teilweise elektrisch
· Sozialleistungen und Mitarbeiterevents
· verschiedene Arbeitszeitmodelle möglich
· angenehmes, familiäres Arbeitsklima
· entlohnte Arbeitszeit ab/bis Wohnort (für Vollzeitkräfte)
· exakte Diätenberechnung
Der Kollektivvertrag ab 1. Jänner 2023 sieht eine Entlohnung von € 1.705,00 für
eine Vollzeitbeschäftigung (55h) vor. Bei uns erhalten Sie diesen Verdienst für
nur 45 Wochenstunden!
Zusätzlich erhält der Dienstnehmer (m/w/d) exakt berechnete Diäten von max. € 16,80/Tag.
Da das Gelegenheitsverkehrsgesetz dahingehend geändert wurde, dass es nun keine
„Mietwagen mit Chauffeuren“ mehr gibt, sondern nur noch Personenbeförderung mit
PKW, fällt auch das alte Mietwagengewerbe und das Taxigewerbe nun unter die
neue Bezeichnung.
Diesem Personenbeförderungsgewerbe mit PKW unterliegen nun auch Beförderungen wie Krankentransporte ohne Sanitäter, Schüler- u. Kindergartentransporte, Taxi usw.
Voraussetzung für diese Tätigkeit ist entweder eine Berechtigung zum Lenken eines Taxis oder ein Schülertransportausweis.
Anforderungen bzw. Voraussetzungen für einen Schülertransportausweis:
Um einen Schülertransport lenken zu dürfen, benötigt man jedenfalls die Lenkberechtigung für die betreffende Klasse. Weiters muss die Vertrauenswürdigkeit (keine Bestrafung wegen schwerer Verstöße gegen kraftfahrrechtliche oder straßenpolizeiliche Vorschriften in den letzten fünf Jahren) der Antragstellerin/des Antragstellers gegeben sein.
Daneben ist Folgendes notwendig:
· Inhaberinnen/Inhaber einer Lenkberechtigung für die Klasse B benötigen einen Schülertransportausweis
· Inhaberinnen/Inhaber einer Lenkberechtigung für die Klasse D benötigen entweder einen Schülertransportausweis oder die Eintragung des Wortes "Berufskraftfahrer"/den Code 112 oder die Worte "Gewerbeprüfung Personenbeförderung"/den Code 113 im Führerschein.
Schülertransportausweis
Der Schülertransportausweis gilt nur in Verbindung mit dem Führerschein. Er wird bei Erfüllung der Voraussetzungen und Vorlage der erforderlichen Unterlagen aufgrund eines formlosen Antrags ausgestellt.
Inhaberinnen/Inhaber einer Lenkberechtigung für die Klasse B benötigen für den Ausweis:
· Lenkberechtigung für die Klasse B seit mindestens drei Jahren
· Außerhalb der Probezeit
· Nachweis, dass mindestens drei Jahre vor Antragstellung Kfz der Klasse B oder C tatsächlich gelenkt wurden
· Ärztliches Gutachten, ob die Antragstellerin/der Antragsteller die erforderliche gesundheitliche Eignung besitzt
Inhaberinnen/Inhaber einer Lenkberechtigung für die Klasse D benötigen für den Ausweis:
- Ärztliches Gutachten, ob die Antragstellerin/der Antragsteller die erforderliche gesundheitliche Eignung besitzt
Zuständige Stelle
Die nach dem Wohnsitz der Antragstellerin/des Antragstellers zuständige Bezirksverwaltungsbehörde:
· Die Bezirkshauptmannschaft
· In Statutarstädten: der Magistrat
· Die Landespolizeidirektionen, insoweit diese für das Gebiet einer Gemeinde zugleich Sicherheitsbehörde erster Instanz sind, in ihrem örtlichen Zuständigkeitsbereich
Verfahrensablauf
Die zuständige Verwaltungsbehörde stellt den Schülertransportausweis bei Erfüllung der Voraussetzungen und Vorlage der erforderlichen Unterlagen aufgrund eines formlosen Antrags aus.
Erforderliche Unterlagen
- (Formloser) Antrag auf Ausstellung eines Schülertransportausweises
- Ärztliches Gutachten, ob die Antragstellerin/der Antragsteller die erforderliche gesundheitliche Eignung besitzt
- Kopie des Führerscheins
Kosten
- Antragsgebühr: 14,30 Euro
- Zeugnisgebühr: 14,30 Euro
- Gebühr pro Beilage: 3,90 Euro
- Verwaltungsabgabe: 21,80 Euro
Rechtsgrundlagen
Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr
Taxilenkerausweis
Allgemeine Informationen
Die zuständige Verwaltungsbehörde stellt den Taxilenkerausweis aufgrund eines formlosen Antrages aus.
Achtung! Der Taxilenkerausweis gilt nur in Verbindung mit dem Führerschein.
Voraussetzungen
- zwei Lichtbilder
- Lenkerberechtigung für die Gruppe B (kein Probeführerschein!)
- Nachweis, dass mindestens ein Jahr vor Ausstellung des Ausweises ein Pkw tatsächlich regelmäßig gelenkt wurde (z.B. durch Zulassungsschein)
- gesundheitliche Eignung (ärztliches Gutachten eines ermächtigten Sachverständigenarztes)
- Vertrauenswürdigkeit (innerhalb der letzten 5 Jahre keine strafgerichtliche Verurteilung, kein Führerscheinentzug)
- vollendetes 20. Lebensjahr
- Taxilenkerprüfungszeugnis (Kurs
bei der Wirtschaftskammer bzw. WIFI)
https://www.wko.at/branchen/stmk/transport-verkehr/befoerderungsgewerbe-personenkraftwagen/Taxilenkerausbildung_Taxilenkerpruefung,_Allgemeine_Inform.html - siehe WIFI-Vorbereitungskurse Regionen - Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen im Ausmaß von mindestens sechs Stunden
Zuständige Stelle
Die Verwaltungsbehörde, die für den örtlichen Wirkungsbereich
zuständig ist, in welcher die Taxilenkertätigkeit ausgeübt werden soll.
(Bezirkshauptmannschaft,
in den Statutarstädten: der Magistrat)
Kosten
- Antragsgebühr: 14,30 Euro
- Zeugnisgebühr: 14,30 Euro
- Gebühr pro Beilage: 3,90 Euro
- Verwaltungsabgabe: 21,80 Euro
Rechtsgrundlagen
§ 4 der Betriebsordnung für den nichtliniengemäßen Personenverkehr
Für weitere Fragen kontaktieren Sie bitte Herrn Erwin Wailland unter 0676/4370660 oder senden Sie Ihre Bewerbungen direkt per Email an office@shuttleservice.at